🛡️ Compliance-Richtlinie bei Vergabesope
Professionelle, gesetzeskonforme und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Vergabesope verpflichtet sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zur strikten Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, berufsbezogenen Standards sowie unternehmensinternen Verhaltensregeln. Diese Compliance-Richtlinie dient als verbindlicher Rahmen für eine regelkonforme, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Auftraggebern, Unternehmen und sonstigen Stakeholdern.
Diese Compliance-Richtlinie gilt für sämtliche Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten im Kontext des öffentlichen Beschaffungs- und Vergabewesens, die durch die Vergabesope erbracht werden. Sie adressiert insbesondere:
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die Vermeidung von Interessenkonflikten,
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den vertraulichen Umgang mit sensiblen Informationen,
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die Trennung von rechtlicher und vergabetechnischer Beratung,
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sowie die Sicherstellung rechtskonformer Geschäftspraktiken.
Unsere Grundsätze für compliance-konformes Handeln
Integrität und Gesetzestreue
Vergabesope handelt in sämtlichen Tätigkeitsfeldern rechtskonform und orientiert sich an den einschlägigen Vorschriften, insbesondere:
- EU-Vergaberichtlinien
- dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- der Vergabeverordnung (VgV),
- der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Verhaltensregeln werden nicht toleriert.
Unabhängigkeit und Neutralität
Um die objektive Durchführung von Vergabeverfahren sicherzustellen, verpflichtet sich die Vergabesope zur uneingeschränkten Unparteilichkeit:
- Es erfolgt keine gleichzeitige Beratung oder Unterstützung von Auftraggebern und Bietern im selben Vergabeverfahren.
- Ein Seitenwechsel von oder zu einem Bieter, der sich an einem laufenden Verfahren beteiligt, ist ausgeschlossen.
- Es erfolgt keine parallele Unterstützung konkurrierender Unternehmen innerhalb desselben Vergabeverfahrens.
- Bei jeder Mandatierung erfolgt eine systematische Konfliktprüfung und -dokumentation.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Vergabesope behandelt sämtliche ihr anvertrauten oder zugänglich gemachten Informationen streng vertraulich:
- Daten, Unterlagen und betriebliche Informationen werden ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) verarbeitet.
- Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart oder gesetzlich erforderlich.
- Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
- Elektronische Datenübertragungen erfolgen unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit (Art. 32 DSGVO).
Keine Rechtsdienstleistungen
Vergabesope erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Das Leistungsportfolio beschränkt sich auf:
- die fachliche und organisatorische Begleitung von Beschaffungs- und Vergabeverfahren,
- die Erstellung und Prüfung von Ausschreibungsunterlage
- die Bewertung von Angeboten nach transparenten und sachlichen Kriterien,
- sowie die Dokumentation der Verfahren unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Anforderungen.
Bei rechtlichen Fragestellungen erfolgt die Empfehlung zur Konsultation eines entsprechend befugten Rechtsdienstleisters.
Ziel dieser Compliance-Richtlinie ist es, einheitliche Standards für rechtssicheres, integres und vertrauenswürdiges Handeln zu schaffen. Die Vergabesope verpflichtet sich, durch transparentes Verhalten und organisatorische Maßnahmen das Vertrauen ihrer Partner langfristig zu stärken und rechtswidrigem oder unethischem Verhalten systematisch vorzubeugen.
Mit dieser Richtlinie bekennen wir uns zu einer professionellen Vergabepraxis, die durch Rechtskonformität, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit geprägt ist.