Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VergabeScope
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen VergabeScope (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über Beratungsleistungen sowie den Erwerb digitaler Produkte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Das Angebot von VergabeScope richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor.
§ 2 Unser Leistungsverständnis
(1) VergabeScope ist ein unabhängiger Beratungs- und Dienstleistungspartner für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber im Bereich des öffentlichen Vergabewesens.
(2) Ziel unserer Leistungen ist die fachliche Begleitung, organisatorische Unterstützung sowie die Bereitstellung von Informationen, Analysen und Empfehlungen, damit unsere Kunden fundierte und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können.
(3) Unsere Tätigkeit ersetzt keine unternehmerische Entscheidung des Kunden. Wir verstehen uns als beratender Partner, nicht als Entscheidungsträger.
(4) Grundlage unserer Zusammenarbeit sind Transparenz, gegenseitiges Vertrauen, Offenheit und eine partnerschaftliche Kommunikation.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere:
- Vergabeberatung,
- Begleitung von Vergabeverfahren,
- Recherche und Analyse öffentlicher Ausschreibungen,
- organisatorische Unterstützung,
- Schulungen, Workshops und Coachings,
- Formchecks und Plausibilitätsprüfungen,
- strategische Empfehlungen,
- Bereitstellung digitaler Produkte (z. B. Vorlagen, Checklisten, Leitfäden oder vergleichbare Inhalte).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
(3) VergabeScope ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierter Mitarbeitender, freier Mitarbeitender oder geeigneter Kooperationspartner zu bedienen.
§ 4 Dienstvertrag und Beratungscharakter
(1) Sämtliche Beratungsleistungen von VergabeScope stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, vergaberechtlicher oder sonstiger Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.
(4) Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
(5) Soweit VergabeScope Unterlagen erstellt, Dokumente vorbereitet oder Empfehlungen ausspricht, dienen diese ausschließlich der Unterstützung eigener Entscheidungen des Kunden und begründen keine werkvertragliche Erfolgspflicht.
(6) Eine förmliche Abnahme der Beratungsleistungen findet nicht statt.
§ 5 Beratungsleistungen und Eigenverantwortung
(1) Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich beratend, unterstützend und empfehlend.
(2) Die Verantwortung für sämtliche unternehmerischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und vergaberechtlichen Entscheidungen verbleibt ausschließlich beim Kunden.
(3) Der Kunde entscheidet insbesondere eigenverantwortlich über:
- die Teilnahme an Vergabeverfahren,
- die Angebotsstrategie,
- Kalkulation und Preisbildung,
- Angebotsabgabe,
- Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern,
- Einhaltung gesetzlicher und vergaberechtlicher Fristen,
- Auswahl von Nachunternehmern,
- Umsetzung unserer Empfehlungen.
(4) Unsere Empfehlungen ersetzen weder die eigene fachliche Prüfung des Kunden noch dessen unternehmerische Verantwortung.
§ 6 Keine Erfolgszusage
(1) VergabeScope schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
(2) Insbesondere übernehmen wir keine Garantie oder Zusicherung für
- den Zuschlag in einem Vergabeverfahren,
- den Abschluss öffentlicher Verträge,
- den Erhalt von Fördermitteln,
- wirtschaftliche Vorteile,
- Umsatzsteigerungen,
- Einsparungen,
- bestimmte Bewertungen,
- die Vermeidung vergaberechtlicher Beanstandungen,
- die Vollständigkeit aller am Markt verfügbaren Ausschreibungen.
(3) Empfehlungen, Analysen und Einschätzungen dienen ausschließlich der fachlichen Unterstützung des Kunden und stellen keine Erfolgsgarantie dar.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, VergabeScope alle für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. VergabeScope ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die bereitgestellten Informationen auf ihre sachliche oder rechtliche Richtigkeit zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
(3) Verzögert oder unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.
(4) VergabeScope haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, soweit diese auf einer unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruhen.
§ 8 Durchführung der Leistungen
(1) VergabeScope erbringt sämtliche Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt sowie nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen.
(2) Art, Umfang und Methode der Leistungserbringung liegen im pflichtgemäßen Ermessen von VergabeScope, soweit keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung entgegensteht.
(3) VergabeScope ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Mitarbeitender, freier Mitarbeitender oder spezialisierter Kooperationspartner zu bedienen.
(4) Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
(5) Beratungsleistungen können persönlich, telefonisch, per Videokonferenz oder über andere geeignete digitale Kommunikationswege erbracht werden.
§ 9 Einsatz digitaler Werkzeuge und Künstlicher Intelligenz
(1) Zur Unterstützung der Leistungserbringung kann VergabeScope moderne Softwarelösungen, Automatisierungen sowie Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) einsetzen.
(2) Der Einsatz solcher Systeme dient ausschließlich der Unterstützung interner Arbeitsprozesse. Die fachliche Verantwortung für die gegenüber dem Kunden abgegebenen Empfehlungen verbleibt ausschließlich bei VergabeScope.
(3) Trotz sorgfältiger Qualitätssicherung kann eine vollständige Fehlerfreiheit automatisiert erzeugter Inhalte nicht gewährleistet werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, sämtliche Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 10 Keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Einzelfall
(1) VergabeScope erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine Steuerberatung sowie keine erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sämtliche Hinweise und Empfehlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage allgemeiner fachlicher Erfahrungen und dienen der Orientierung sowie der organisatorischen Unterstützung.
(3) Soweit rechtliche, steuerliche oder sonstige erlaubnispflichtige Fragestellungen betroffen sind, obliegt es dem Kunden, qualifizierte Beratung durch hierzu befugte Berufsträger einzuholen.
(4) Hinweise und Empfehlungen von VergabeScope ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls.
§ 11 Digitale Produkte
(1) VergabeScope bietet ergänzend digitale Produkte, insbesondere Vorlagen, Checklisten, Leitfäden, Arbeitshilfen, Dokumentenmuster, digitale Inhalte und vergleichbare Informationsprodukte an.
(2) Digitale Produkte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Unterstützung. Sie ersetzen weder eine individuelle Beratung noch eine rechtliche oder steuerliche Prüfung.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde mit dem Erwerb ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen betrieblichen Verwendung.
(4) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VergabeScope unzulässig.
(5) Ein Anspruch auf zukünftige Aktualisierungen, Erweiterungen oder neue Versionen digitaler Produkte besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. VergabeScope ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 13 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von VergabeScope entwickelten oder bereitgestellten Konzepte, Methoden, Vorlagen, Checklisten, Leitfäden, Analysen, Präsentationen, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, digitalen Inhalte sowie sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen – soweit gesetzlich möglich – dem Urheberrecht und bleiben Eigentum von VergabeScope oder des jeweiligen Rechteinhabers.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen betrieblichen Verwendung der im Rahmen des Auftrags überlassenen Arbeitsergebnisse, soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt.
(3) Ohne vorherige Zustimmung von VergabeScope ist es insbesondere unzulässig,
- Arbeitsergebnisse an Dritte weiterzugeben,
- Inhalte zu veröffentlichen,
- Schulungsunterlagen oder Vorlagen zu vervielfältigen oder zu vertreiben,
- Methoden, Prozesse oder Inhalte zur Entwicklung eigener oder konkurrierender Beratungsangebote zu verwenden.
(4) Das bei der Leistungserbringung eingesetzte Know-how, allgemeine Fachwissen sowie weiterentwickelte Methoden verbleiben unabhängig vom jeweiligen Auftrag bei VergabeScope.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vergabeunterlagen, Angebotsunterlagen, Kalkulationen, Strategien, technische Informationen, interne Dokumentationen sowie sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) Hiervon ausgenommen sind Informationen,
- die allgemein bekannt oder ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden,
- die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen,
- die der empfangenden Partei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren.
§ 15 Datenschutz
(1) VergabeScope verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
(3) Soweit für einzelne Leistungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
§ 16 Informationsquellen
(1) VergabeScope verarbeitet Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen, Vergabeplattformen, amtlichen Veröffentlichungen, Fachliteratur sowie den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen.
(2) Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann nicht gewährleistet werden, dass Informationen Dritter jederzeit vollständig, aktuell oder fehlerfrei sind.
(3) Der Kunde bleibt verpflichtet, vor der Abgabe rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsamer Erklärungen die jeweils maßgeblichen Originalunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen.
(4) Nach Abschluss eines Auftrags besteht keine Verpflichtung von VergabeScope, bereits erteilte Hinweise oder Arbeitsergebnisse aufgrund späterer Gesetzesänderungen, neuer Rechtsprechung oder geänderter Vergabeunterlagen unaufgefordert zu aktualisieren.
§ 17 Haftung
(1) VergabeScope haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) VergabeScope haftet nicht für Entscheidungen des Kunden oder Dritter, die auf Grundlage der Beratung oder bereitgestellter Arbeitsergebnisse getroffen werden. Die Verantwortung für deren Umsetzung verbleibt beim Kunden.
(5) Eine Haftung für Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber, Vergabekammern, Gerichte, Fördermittelgeber oder sonstiger Behörden wird nicht übernommen.
§ 18 Höhere Gewalt und elektronische Kommunikation
(1) Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von VergabeScope berechtigen VergabeScope, die Leistungserbringung für die Dauer des Hindernisses auszusetzen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, erhebliche IT-Störungen, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikations- oder Cloud-Diensten sowie vergleichbare Ereignisse.
(2) Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien kann per E-Mail, Videokonferenz oder über andere geeignete elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass elektronische Kommunikationswege trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen technische Risiken bergen können. VergabeScope haftet nicht für Übertragungsstörungen oder Ausfälle außerhalb ihres Einflussbereichs.
§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen VergabeScope und dem Kunden.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seine vertraglichen Mitwirkungspflichten erheblich verletzt,
- vereinbarte Vergütungen trotz Mahnung nicht begleicht,
- Tatsachen bekannt werden, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unzumutbar machen,
- der begründete Verdacht besteht, dass Leistungen von VergabeScope für rechtswidrige oder unlautere Zwecke genutzt werden.
(5) Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entsprechend der vereinbarten Vergütung abzurechnen.
§ 20 Compliance und verantwortungsvolle Zusammenarbeit
(1) VergabeScope verpflichtet sich zu einer unabhängigen, objektiven und gesetzeskonformen Beratung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und VergabeScope nicht zu Handlungen aufzufordern, die gegen geltendes Recht oder gegen anerkannte Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung verstoßen.
(3) VergabeScope ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder die Zusammenarbeit zu beenden, sofern begründete Anhaltspunkte für rechtswidrige, diskriminierende, korruptionsfördernde oder sonstige unzulässige Handlungen bestehen.
§ 21 Referenznennung
(1) VergabeScope darf den Kunden ausschließlich nach dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenz benennen.
(2) Ohne ausdrückliche Zustimmung werden weder Firmenname, Logo noch projektbezogene Informationen veröffentlicht.
(3) Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von VergabeScope.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
