Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2026
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie schafft einen klaren Rahmen für öffentliche Ausschreibungen und unterstützt Auftraggeber dabei, Vergabeverfahren transparent, nachvollziehbar und wirtschaftlich durchzuführen. Für Unternehmen und Bieter ist die UVgO wichtig, weil sie die Regeln für die Teilnahme an solchen Verfahren vorgibt.
Aktueller Schwellenwert: 216.000,00 Euro
§ 2 UVgO Grundsätze der Vergabe
§ 2 UVgO Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (2) Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich…
§ 1 UVgO Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 1 UVgO Gegenstand und Anwendungsbereich (1) Diese Verfahrensordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen, die nicht dem Teil 4 des Gesetzes gegen…
